Kooperation

Kooperationsvereinbarung

Sportverbund Ovelgönne – Jade
nachbarschaftlich – kooperativ – gesundheitsfördernd

Präambel

Wir – als Sportvereine vor Ort – haben neben unserem ursprünglichen Grundgedanken, den Sport in unserer Region zu fördern, vielfältige Funktionen in der Gesellschaft, mit denen wir uns identifizieren.

Dabei stehen neben dem Sport und den damit verbundenen Gesundheitsgedanken,
soziale und gesellschaftliche Aspekte im Vordergrund.

Unsere Vereine sind ein Teil der Infrastruktur und tragen damit zur Attraktivität unserer Region bei.

Dabei unterstützen uns bereits heute viele ehrenamtliche Helfer, ohne die ein Sportbetrieb und ein Vereinsleben gar nicht möglich wären.

Die aktuellen Herausforderungen der Vereine sind vielfältig.

Die gesellschaftlichen Veränderungen, das weiter steigende Freizeitangebot und auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Sportvereine sind Aufgaben, denen wir uns stellen und für die wir Lösungen suchen.

Um auch in unserem ländlichen Raum die Aufgaben und die Attraktivität beibehalten zu können bzw. noch zu steigern, wollen wir als Sportvereine in den Gemeinden Ovelgönne und Jade durch eine zielgerichtete Kooperation gemeinsam handeln.

Dabei behält jeder Verein seine Eigenständigkeit, aber durch sinnvolle Ergänzungen und der Zusammenarbeit mit anderen Sportvereinen in der Region, entstehen für die Menschen und die Gesellschaft vor Ort nachhaltige und bedarfsgerechte Angebote.

Im Vordergrund unserer Kooperation stehen die gegenseitige Unterstützung und auch die gemeinsame Interessenvertretung nach außen.

Aus diesem Verständnis heraus haben wir Gründungsvereine,

der Oldenbroker Turnverein e.V.,

der Ovelgönner Turnverein e.V.,

der Mentzhauser Turnverein e.V. und

der Großenmeerer Turnverein e.V. und

uns auf den Weg gemacht und unsere Vision von einem Sportverbund realisiert.

Im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Kooperation werden wir uns neue Themen stellen und damit die Nachhaltigkeit unserer einzelnen Vereinen und dieser Kooperation sicherstellen.

§1 Zielsetzung / Aufgaben

1.

Der Sportverbund Ovelgönne – Jade verfolgt das Ziel, durch enge Zusammenarbeit die bestehenden Sportangebote besser auszulasten und gleichzeitig den Vereinsmitgliedern einen niedrigschwelligen Zugang zu weiteren Sportangeboten zu ermöglichen.

2.

Die Vereine des Sportverbundes sehen sich als Solidargemeinschaft, die sich bei der Durchführung von Veranstaltungen gegenseitig unterstützen.

3.

Der Sportverbund versteht sich als gemeinsamer Interessenvertreter seiner teilnehmenden Vereine gegenüber der Sportorganisation, Politik, öffentlicher Verwaltung und Anderen.

4.

Der Sportverbund wird einen Pool für Übungsleiter, Trainer und Helfer aufbauen, um für die teilnehmenden Vereine die Möglichkeit einzuräumen, auf diese Personen bedarfsweise zurückgreifen zu können.

5.

Aufgabe des Sportverbundes ist es, durch geeignete Maßnahmen die Angebote der teilnehmenden Vereine durch Bewerbung besser zu vermarkten. Dazu wird der Sportverbund geeignete Medien einsetzen.

§2 Teilnahme

1.

Die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft Sportverbund Ovelgönne-Jade ist auf freiwilliger Erklärung unter Anerkennung der Kooperationsvereinbarung für Vereine aus den Kommunen Jade und Ovelgönne möglich. Der Verein muss Mitglied im Landessportbund Niedersachsen e.V. sein. Über die Teilnahme und den Ausschluss entscheidet die Steuerungsgruppe.

2.

Jeder teilnehmende Verein hat die Möglichkeit, seine Mitarbeit im Sportverbund mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu beenden.

§3 Steuerungsgruppe

1.

Zur guten Vernetzung der teilnehmenden Vereine und zur Sicherstellung des Austauschs zwischen den Vereinen dient die Steuerungsgruppe.

2.

Jeder teilnehmende Verein benennt einen festen Ansprechpartner für den Sportverbund. Die Person ist dann Vertreter in der Steuerungsgruppe.

3.

Die Steuerungsgruppe trifft sich mindestens halbjährlich. Die Einladung zum Treffen erfolgt in geeigneter Weise mit einer Frist von 14 Tagen. An Beschlussfassungen können alle benannten anwesenden Vereinsvertreter teilnehmen. Über Teilnahme und Ausschluss von Vereinen steht das Stimmrecht steht nur den anwesenden Vertretern der Gründungsmitglieder zu. Jeder Verein hat eine Stimme.

4.

Den Vorsitz in der Steuerungsgruppe übernimmt im jährlichen Wechsel ein Verein aus den Reihen der Gründungsmitglieder.

§4 Angebote

1.

Die Sportangebote finden in der organisatorischen Hoheit des jeweiligen anbietenden Vereins statt. Eine Spiel- oder Sportgemeinschaft im Sinne einer GbR wird damit nicht begründet.

2.

Die Sportangebote aller teilnehmenden Vereine stehen prinzipiell allen Mitgliedern der teilnehmenden Vereine offen, sofern Gruppengrößen und Zielgruppenorientierung dem nicht entgegenstehen.

3.

Voraussetzung für die Nutzung von Sportangeboten im Sportverbund ist eine Vollmitgliedschaft des Sporttreibenden in einem Verein des Sportverbundes. Diese Mitgliedschaft wird von allen teilnehmenden Vereinen im Sportverbund anerkannt.

§5 Anmeldung / Teilnahme / Abmeldung

1.

Die An- und Abmeldungen erfolgt direkt durch den Sporttreibenden mittels eines entsprechenden Formulars, welches dem Gruppenleitenden des jeweiligen anbietenden Vereins auszuhändigen ist. Die Laufzeit der Angebotsnutzung (ausgenommen Angebote in Kursform) beträgt mindestens 6 Monate.

2.

Die Formulare werden von den Gruppenleitenden gegengezeichnet und an den Ansprechpartner der Steuerungsgruppe weitergeleitet. Dieser leitet diese dann an den Ansprechpartner des jeweiligen Stammvereins weiter.

3.

Nur der Stammverein verwaltet die Aktivitäten des Sporttreibenden und rechnet mit diesem Beiträge und Zusatzkosten ab. Die persönlichen Daten seiner Mitglieder werden nur durch den Stammverein zur Erfüllung seiner Aufgaben erhoben. Eine Weitergabe an andere Vereine im Sportverbund erfolgt nicht.

§6 Abrechnung

1.

Die teilnehmenden Vereine haben für die Nutzung der Angebote Tabellen zu erstellen, aus denen entnommen werden kann, mit welchen Kostensätzen ein Sporttreibender für seine jeweilige Angebotsnutzung belastet wird.

2.

Für die Nutzung von separat gepreisten Kursangeboten bildet sich der Verrechnungspreis grundsätzlich als Mittelwert zwischen Stammmitgliedschaftspreis und dem Preis für Nichtmitglieder. (Beispiel: Stammverein 100,00€ / Nichtmitglieder 150,00€ => Verrechnungspreis 125,00€)

3.

Die Vereine rechnen einmal jährlich im ersten Quartal die Ausgleichzahlungen für das abgelaufene Kalenderjahr untereinander ab. Der jeweilige Stammverein stellt seinen Mitgliedern die entsprechenden Verrechnungspreise für dessen Nutzung von Angeboten im Sportverbund in Rechnung.

§7 Schlussbestimmung

1.

Eine Änderung dieser Vereinbarung kann auf Antrag der Steuerungsgruppe erfolgen. Dieser Antrag bedarf der Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der teilnehmenden Vereine durch ihre jeweiligen Vorstände.